1. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars (bei Personen unter 18 Jahren durch einen Erziehungsberechtigten) schließt der Teilnehmer mit der TANZWERKSTATT Weimar (ferner: TANZWERKSTATT) einen Vertrag auf unbestimmte Dauer und ist für den von ihm gewählten Kurs eingeschrieben.
2. Im Jahr finden drei Kurssaisons statt. Die Termine der Kurssaisons sind von den Sommer-, Weinachts- und Osterferien in Thüringer Schulen abhängig und werden auf unserer Internetseite rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Die Festlegung der genauen Kurszeiten obliegt der TANZWERKSTATT Weimar nach billigem Ermessen (§ 315, 316 BGB). Der Teilnehmer hat vor dieser Anmeldung einen Stundenplan erhalten und erklärt sich hiermit einverstanden. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert. Während einer Schließung des Tanzbetriebs durch höhere Gewalt, wie z. Bsp. Pandemie oder Naturgewalten, findet der Unterricht online statt und der Monatsbeitrag ist somit abgegolten. Mindestens 14 Tage vor Ablauf einer jeden Kündigungsfrist nach Ziffer 4 kann sich der Teilnehmer über eventuelle Änderungen der Kursgebühren und Kurszeiten informieren.
4. Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist berechtigt, diesen Vertrag zum 31.03., zum 31.07. und zum 31.12. eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigungserklärung bis zum 28.02., 30.06. bzw. 30.11., damit die Kündigung zum Ende der jeweiligen Kurssaison wirksam wird. Eine elektronische (z.B. E-Mail) oder (fern-) mündliche Kündigung ist nicht ausreichend und gilt als nicht erfolgt.
5. Für die vom Teilnehmer versäumten Stunden kann auf Anfrage des Teilnehmers ein Ersatztermin in einem anderen Kurs vereinbart werden, jedoch nur solange der Teilnehmer Mitglied der TANZWERKSTATT ist. Ist das Anbieten eines Ersatztermins seitens der TANZWERKSTATT jedoch nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung der Kursgebühren. Beim Ausfall einzelner Stunden seitens der TANZWERKSTATT werden Ersatzstunden angeboten. Diese können aber zu anderen Zeiten und bei anderen Lehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der TANZWERKSTATT Weimar frei. Die Kursgebühren werden auch dann fällig, wenn der Teilnehmer die Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Für Krankheit, vorzeitigen Austritt, verspäteten Eintritt, längere Abwesenheit, Umzug oder Nichtteilnahme an dem Tanzkurs können keine vergünstigten Preise oder Kostenerstattung gewährt werden. Zurückerstattung oder Erlassung von Kursgebühren sind somit ausgeschlossen.
6. Der Kurswechsel ist nach Absprache mit der Leitung der TANZWERKSTATT jederzeit möglich, vorausgesetzt der gewünschte Kurs ist nicht ausgebucht.
7. Die Kursgebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des jeweiligen Kursbeginns aktuellen Preisliste. Bei der Anmeldung wird der Teilnehmer die Preisliste erhalten. Er erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Gesetzliche Feiertage und kursfreie Zeiten (dazu gehören Schulferien in Thüringen) sind in den Kursgebühren berücksichtigt und führen nicht zur Minderung der monatlichen Kursgebühr.
8. Die jeweiligen Kursgebühren werden monatlich im Voraus über Lastschriftenverfahren eingezogen. Alternativ ist eine vierteljährliche Zahlungsweise im Voraus, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € je Vierteljahr und bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir für jede Mahnung 5,- EUR Mahngebühr. Sollten die Lastschriften vom Konto des Teilnehmers nicht abgebucht werden können und die Forderung zurückkommen, werden die Stornogebühren, die die Bank erhebt, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro, dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Nach 3-maliger, erfolgloser Abbuchung des Beitrages, wird die Zahlung auf Überweisung bzw. Barzahlung umgestellt und hat nunmehr vierteljährlich im Voraus zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € je Vierteljahr zu erfolgen. Bei Anmeldung nach Kursbeginn werden die Gebühren anteilig berechnet.
9. Das Tanzen sowie der Aufenthalt in unseren Räumen geschehen auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist bei Unfall, Krankheit, Diebstahl, Verlust persönlichen Eigentums u.ä. nicht über die TANZWERKSTATT Weimar versichert. Für Garderobe und Wertgegenstände übernimmt die TANZWERKSTATT keine Haftung.
10. Die von der TANZWERKSTATT angefertigten Foto- und Filmaufnahmen werden (durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich) ohne einen sofortigen ausdrücklichen Widerspruch zur Veröffentlichung freigegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der entgeltlosen Aufnahme und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Die entsprechende Veröffentlichung dient ausschließlich den Werbezwecken (z.B. Plakate, Internetwebsite, Flyer, Presse – und Fernsehmitteilungen, etc.) für die TANZWERKSTATT und ihre Veranstaltungen. Die TANZWERKSTATT versichert, dass die Veröffentlichung in keiner Weise diskriminierend oder anstößig ist. Die in der TANZWERKSTATT erlernten Choreografien dürfen von den ehemaligen oder gegenwärtigen Mitgliedern der TANZWERKSTATT nur nach vorheriger Zustimmung der Leitung der TANZWERKSTATT öffentlich aufgeführt werden. Die in den Kursen erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
11. Sonderregelungen bzw. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
12. Persönliche Daten des Vertragspartners/Teilnehmers sind z.T. für den Abschluss dieses Vertrages unbedingt nötig (mit * gekennzeichnete Felder). Die Datenschutzerklärung der TANZWERKSTATT hat der Vertragspartner zur Kenntnis genommen, verstanden und erklärt sich mit ihr ausdrücklich einverstanden.
13. Änderungen der persönlichen Daten des Teilnehmers sind der TANZWERKSTATT Weimar unverzüglich mitzuteilen.
14. Es dürfen keine alkoholischen Getränke mit in die TANZWERKSTATT gebracht werden. Eine Auswahl alkoholischer Getränke ist an der Bar (unter Einhaltung des Jugendschutzgesetztes) erhältlich.
15. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars hat der Teilnehmer die vorbezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimmt diesen ausdrücklich zu.

Kündigungsfristen Stand 26.7.2016! Ältere Verträge können abweichende Kündigungsfristen enthalten, bitte schauen Sie auf Ihrem Vertrag nach oder kontaktieren uns.

hier Anmeldeformular mit Einzugsermächtigung als PDF herunterzuladen

hier Anmeldeformular zu Sonderkursen als PDF herunterzuladen

hier Preisliste als PDF herunterzuladen

hier Hygieneregeln-TANZWERKSTATT als PDF herunterzuladen

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